Einwilligungserklärung

Damit wir für Ihren Leistungserbringer abrechnen können, übermittelt er uns die für die Ausstellung der Rechnungen erforderlichen Daten zu Ihrer Person. Das Datenschutzgesetz (DSG) und weitere gesetzliche Bestimmungen schreiben vor, dass Sie dazu ausdrücklich Ihre Einwilligung geben müssen. Der Leistungserbringer informiert Sie gerne darüber und wird Ihnen eine entsprechende Erklärung zur Unterschrift vorlegen.